Barrierearme Webseiten

Ende Juni ist es soweit. Bis dahin müssen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umgesetzt und Webseiten barrierefrei sein. Mit diesem Newsletter möchte ich kurz über die Vorgaben und Ausnahmen informieren.

Man kann nun stöhnen und sagen „schon wieder eine Vorgabe mehr …“ Ja! Aber, ehrlich gesagt, eine sinnvolle. Denn es gibt viele Menschen, die die Inhalte auf der Webseite nicht ohne Weiteres wahrnehmen können. Weil sie Bilder und Texte nicht, oder nicht gut sehen können. Weil die Schrift zu klein ist. Weil sie Videos und Audios nicht hören können. Weil sie motorische Schwierigkeiten haben, Webseiten zu bedienen …

Natürlich gibt es Hilfsmittel zur Unterstützung, wie Screenreader. Aber diese Hilfsmittel müssen mit der Webseite kompatibel sein. Darauf, finde ich, kann man Rücksicht nehmen.

Aber zuerst zu den Ausnahmen:

Kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro) sind von den Anforderungen ausgenommen.
Inhalte, die sich nur an Geschäftskunden richten, müssen meistens nicht barrierefrei sein. Das sollte aber deutlich auf der Webseite erkennbar sein!

Was braucht Barrierefreiheit nun:

  •  Textalternativen für alle Nicht-Textinhalte: Also beschreibende Texte zu Bildern und Grafiken, die inhaltlich relevant sind. Untertitel für Videos. Erklärungen bzw. Textscripte für Audiodateien. Eine Trennlinie beispielsweise braucht keine Beschreibung.
  • Die Webseite muss mit der Tastatur – ohne Maus – komplett bedienbar sein.
  • Es dürfen keine Inhalte enthalten sein, die Anfälle auslösen könnten, wie beispielsweise stark blinkende Elemente.
  • Überschriften und Labels müssen beschreibend und verständlich sein. Das heißt beispielsweise, ein Button oder Link muss beschreiben, was er auslöst.
  • Text und Hintergrund benötigen ein Mindestkontrastverhältnis
  • Alle Inhalte müssen Responsive (?) sein: Der Inhalt muss vergrößerbar sein, dabei müssen alle Elemente zugänglich bleiben und nicht an den Seiten verschwinden.
  • Formulare müssen ihre Felder beschreiben, Fehler beim Ausfüllen benennen und eine Lösung vorschlagen.
  • Der Wechsel der Sprache innerhalb eines Dokuments muss markiert sein.
  • Texte müssen strukturiert sein: Die Überschriften müssen als Überschriften markiert werden, es sollte keine Sprünge von einer Überschrift erster Ordnung (H1) auf eine Überschrift dritter Ordnung (H3) usw. geben.

Die meisten Punkte gehören ohnehin zu den Grundsätzen einer guten Webseite und werden momentan noch von Google positiv bewertet.
Darüber hinaus ist in Deutschland eine Barrierefreiheitserklärung vorgeschrieben.
Außerdem müssen Nutzende die Möglichkeit haben, Probleme mit der Barrierefreiheit einfach über eine E-Mail oder ein Kontaktformular zu melden.

Kostenlose Testmöglichkeiten gibt es unter

https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html
https://wave.webaim.org/

Dieser Infos ersetzen natürlich keine umfassende Beratung, sondern ist einfach ein Hinweis, sich rechtzeitig zu informieren und zu kümmern.